Fahrschule FloW ist amtlich anerkannt Weiterbildungen gem.
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
              durchzuführen. Unsere
qualifizierten Dozenten bieten dazu werktägliche Seminare in Modul-Form an.   
   

Termine für unsere Wochenseminare auf Anfrage erhältlich


              Wer ist betroffen ?

              Alle Fahrerinnen und Fahrer die gewerblich Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5t zulässiger Gesamtmasse,
              oder im Bereich des Personenverkehrs für Fahrten mit mehr als acht Fahrgastplätzen auf öffentlichen Straßen    
              durchführen, benötigen ab 10. September 2013 (Bus) bzw. ab 10. September 2014 (LKW) die gesetzlich
              vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen.

              Die Weiterbildungen bestehen für Bus- und Lkw-Fahrer aus 5 Modulen zu je 7 Stunden (insgesamt 35 Stunden)

              Im Rhythmus von 5 Jahren müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildung aufgefrischt werden.
              Eine Reihenfolge und zeitliche Einschränkung zwischen den Modulen sind nicht zwingend vorgeschrieben.

              Die Weiterbildung muss im Inland oder dem EU-Mitgliedstaat erworben werden, in dem der Bewerber
              beschäftigt ist. Für die Weiterbildung ist die Teilnahme am Unterricht verpflichtend.

              Einer Abschlussprüfung bedarf es nicht.

             
Hintergrund:            

              Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von
             
Berufskraftfahrern. Es basiert auf der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten.
              Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Lkw- und Busfahrer grundlegende Veränderungen
              (z.B. in der Ausbildung) und der für sie nun verpflichtenden 35-stündigen Weiterbildung.

              Es soll dadurch die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise verbessert werden.
              Diese Ziele und weitere Vorgaben sind in der Anlage 1 der
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
              (BKrFQV) festgelegt.

              Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz: (BKrFQG)
              Voraussetzungen für Bus-Fahrer (seit 10.09.2008) und Lkw-Fahrer (seit 10.09.2009)*

  
              *     war die Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag vorhanden, so ist nur eine Weiterbildung zu absolvieren
                 **   Voraussetzung ist der Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse
                 *** Nicht Voraussetzung der Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse